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Zulassung
von Oldtimern
Saisonzulassung, H- oder 07-Kennzeichen
Als eine überlegenswerte Alternative für eine normale
Wiederzulassung eines betagten Fahrzeuges bietet sich eine Saisonzulassung an.
Saisonzulassung: Bei der Saisonzulassung erhält Ihr Fahrzeug ein Saison-
kennzeichen. Auf diesem Saisonkennzeichen ist vermerkt, für welchen Zeitraum im Jahr ihr
Gefährt für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Den jährlichen Zeitraum
können Sie weitestgehend selbst festlegen, nur muss dieser mehr als zwei Monate und
weniger als elf Monate im Jahr betragen und kann nicht nach belieben jährlich gewechselt
werden. Der Vorteil liegt bei einer Saisonzulassung vor allen darin, dass auch nur für
den festgelegten Zeitraum die Kraftfahrzeugsteuer und Versicherung fällig wird und das
Sie jährlich ab Beginn des festgelegten Zeitraumes ihr Fahrzeug nutzen können, ohne
dieses jährlich erneut zulassen zu müssen. Für die Saisonzulassung gelten alle
gesetzlichen Vorschriften analog zu einer normalen Zulassung von Kraftfahrzeugen in bezug
auf die kraftfahrzeugtechnischen Untersuchungen HU und AU.
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| Oldtimerzulassung: H- oder 07-Kennzeichen |
Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen: Wer
einen echten Oldtimer sein eigen nennt und Kraftfahrzeuge zählen erst als Oldtimer, wenn
diese Vehikel mindestens 30 Jahre alt sind, der kann sich bei einem amtlich anerkannten
Sachverständigen (TÜV oder DEKRA) oder ab März 2007 auch bei einem
fachkundigen Prüfingenieur, ein Gutachten nach § 21 c der StVZO (neu § 23)
für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer fertigen lassen.
Der Vorteil einer echten Oldtimerzulassung liegt zum einem im günstigen Steuersatz von
derzeit (Stand 2006/2007 und Irrtümer vorbehalten) 191 EUR für Pkw und Lkw und
46 EUR für ein klassisches Motorrad. Zum anderem gibt es keine Beschränkungen beim
Betrieb des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr.
Das rote 07-Kennzeichen: Wer nun nicht nur einen Oldtimer besitzt,
sondern eine kleinere oder größere Sammlung mit erhaltenswerten Fahrzeugen von
kulturhistorischem Wert, der kann ein rotes 07-Kennzeichen betragen. Dieses
Wechselkennzeichen wird nicht nur für ein Fahrzeug von der Zulassungsstelle ausgegeben,
sondern kann bei Bedarf an jedes Fahrzeug der Sammlung befestigt werden. Im Unterschied
zur Zulassung mit H-Kennzeichen dürfen Oldtimer mit einem 07-Kennzeichen jedoch nicht
täglich ohne besonderem Grund im Straßenverkehr bewegt werden.
Fahrten mit dem roten 07-Kennzeichen sind beschränkt auf Probefahrten,
Überführungsfahrten, Fahrten zu Oldtimertreffen oder zu Werkstätten. Da jedoch
zumindest in der wärmeren Jahreszeit an jedem Wochenende irgendwo ein Oldtimertreffen
stattfindet und unter der Woche oftmals kleinere Probefahrten unabwendbar sind, so darf
man diese Vorschriften wohl auch nicht ganz so eng auslegen.
Zulassung zum
Straßenverkehr « / » Stillegung von Kfz
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