Stationspage - Vehikel und Oldtimer
Die Zulassung von klassischen Motorrädern, Vehikeln und Oldtimern und zum Straßenverkehr
 
 

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Zulassung von Oldtimern

Saisonzulassung, H- oder 07-Kennzeichen

Als eine überlegenswerte Alternative für eine normale Wiederzulassung eines be­tag­ten Fahrzeuges bietet sich eine Saisonzulassung an.

Saisonzulassung: Bei der Saisonzulassung erhält Ihr Fahrzeug ein Saison­kenn­zeichen. Auf diesem Saisonkennzeichen ist vermerkt, für welchen Zeitraum im Jahr ihr Gefährt für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Den jährlichen Zeit­raum können Sie weitestgehend selbst festlegen, nur muss dieser mehr als zwei Monate und weniger als elf Monate im Jahr betragen und kann nicht nach Belieben jährlich gewechselt werden.
Der Vorteil liegt bei einer Saisonzulassung vor allen darin, dass auch nur für den festgelegten Zeitraum die Kraftfahrzeugsteuer und Versicherung fällig wird und das Sie jährlich ab Beginn des festgelegten Zeitraumes ihr Fahrzeug nutzen können, ohne dieses jährlich erneut zulassen zu müssen. Für die Saisonzulassung gelten alle gesetzlichen Vorschriften analog zu einer normalen Zulassung von Kraft­fahr­zeugen in Bezug auf die kraftfahrzeugtechnischen Untersuchungen HU und AU.

Oldtimerzulassung: H- oder 07-Kennzeichen

Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen: Wer einen echten Oldtimer sein eigen nennt und Kraftfahrzeuge zählen erst als Oldtimer, wenn diese Vehikel mindestens 30 Jahre alt sind, der kann sich bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV oder DEKRA) oder ab März 2007 auch bei einem fachkundigen Prüfingenieur, ein Gutachten nach § 21 c der StVZO (neu § 23) für die Erteilung einer Be­triebs­erlaubnis als Oldtimer fertigen lassen.

Der Vorteil einer echten Oldtimerzulassung liegt zum einem im günstigen Steuersatz von derzeit (Stand 2006/2007 und Irrtümer vorbehalten) 191 EUR für Pkw und Lkw und 46 EUR für ein klassisches Motorrad. Zum anderem gibt es keine Be­schrän­kungen beim Betrieb des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr.

Das rote 07-Kennzeichen: Wer nun nicht nur einen Oldtimer besitzt, sondern eine kleinere oder größere Sammlung mit erhaltenswerten Fahrzeugen von kultur­his­torischem Wert, der kann ein rotes 07-Kennzeichen betragen. Dieses Wechsel­kenn­zeichen wird nicht nur für ein Fahrzeug von der Zulassungsstelle ausgegeben, sondern kann bei Bedarf an jedes Fahrzeug der Sammlung befestigt werden. Im Unter­schied zur Zulassung mit H-Kennzeichen dürfen Oldtimer mit einem 07-Kennzeichen jedoch nicht täglich ohne besonderen Grund im Straßenverkehr bewegt werden.
Mit der Steuer verhält es sich wie unter Zulassung mit H-Kennzeichen vermerkt, wobei von mehreren Oldtimer das mit der höchsten Steuerkategorie berück­sichtigt. Also, ein Oldtimer-Motorrad mit 46 EUR versteuern, doch mit einem Oldtimer-PKW am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ist nicht erwünscht. Die regelmäßige Hauptuntersuchung entfällt, dennoch muss ein Oldtimer dem tech­nischen Niveau seiner Zeit entsprechen und durch ein Gutachten bestätigt werden.

Fahrten mit dem roten 07-Kennzeichen sind beschränkt auf Probefahrten, Über­füh­rungsfahrten, Fahrten zu Oldtimertreffen oder zu Werkstätten. Da jedoch zu­mindest in der wärmeren Jahreszeit an jedem Wochenende irgendwo ein Old­timer­treffen statt­findet und unter der Woche oftmals kleinere Probefahrten unab­wend­bar sind, so darf man diese Vorschriften wohl auch nicht ganz so eng auslegen.
Es sei angemerkt, ein Fahrtenbuch muss geführt werden, in dem alle Fahrten, ein­schließlich Probefahrten, festzuhalten sind. Daraus ergibt sich auf der anderen Seite wiederum, dass diese Vorschriften von Liebhabern klassischer Fahrzeuge auch nicht zu weit aus­gelegt werden sollten.

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