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Als eine überlegenswerte Alternative für eine normale Wiederzulassung eines betagten Fahrzeuges
bietet sich eine Saisonzulassung an.
Saisonzulassung: Bei der Saisonzulassung erhält Ihr Fahrzeug ein Saisonkennzeichen. Auf diesem
Saisonkennzeichen ist vermerkt, für welchen Zeitraum im Jahr ihr Gefährt für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen
ist. Den jährlichen Zeitraum können Sie weitestgehend selbst festlegen, nur muss dieser mehr als zwei Monate und weniger als
elf Monate im Jahr betragen und kann nicht nach Belieben jährlich gewechselt werden.
Der Vorteil liegt bei einer Saisonzulassung vor allen darin, dass auch nur für den festgelegten Zeitraum die
Kraftfahrzeugsteuer und Versicherung fällig wird und das Sie jährlich ab Beginn des festgelegten Zeitraumes ihr Fahrzeug
nutzen können, ohne dieses jährlich erneut zulassen zu müssen. Für die Saisonzulassung gelten alle gesetzlichen Vorschriften
analog zu einer normalen Zulassung von Kraftfahrzeugen in Bezug auf die kraftfahrzeugtechnischen Untersuchungen HU und
AU.
Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen: Wer einen echten Oldtimer sein eigen nennt und
Kraftfahrzeuge zählen erst als Oldtimer, wenn diese Vehikel mindestens 30 Jahre alt sind, der kann sich bei einem amtlich
anerkannten Sachverständigen (TÜV oder DEKRA) oder ab März 2007 auch bei einem fachkundigen Prüfingenieur, ein
Gutachten nach § 21 c der StVZO (neu § 23) für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer fertigen
lassen.
Der Vorteil einer echten Oldtimerzulassung liegt zum einem im günstigen Steuersatz von derzeit (Stand 2006/2007 und Irrtümer
vorbehalten) 191 EUR für Pkw und Lkw und 46 EUR für ein klassisches Motorrad. Zum anderem gibt es keine Beschränkungen
beim Betrieb des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr.
Das rote 07-Kennzeichen: Wer nun nicht nur einen Oldtimer besitzt, sondern eine kleinere oder größere
Sammlung mit erhaltenswerten Fahrzeugen von kulturhistorischem Wert, der kann ein rotes 07-Kennzeichen betragen. Dieses
Wechselkennzeichen wird nicht nur für ein Fahrzeug von der Zulassungsstelle ausgegeben, sondern kann bei Bedarf an jedes
Fahrzeug der Sammlung befestigt werden. Im Unterschied zur Zulassung mit H-Kennzeichen dürfen Oldtimer mit einem
07-Kennzeichen jedoch nicht täglich ohne besonderen Grund im Straßenverkehr bewegt werden.
Mit der Steuer verhält es sich wie unter Zulassung mit H-Kennzeichen vermerkt, wobei von mehreren Oldtimer das mit der
höchsten Steuerkategorie berücksichtigt. Also, ein Oldtimer-Motorrad mit 46 EUR versteuern, doch mit einem Oldtimer-PKW am
öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ist nicht erwünscht. Die regelmäßige Hauptuntersuchung entfällt, dennoch muss ein
Oldtimer dem technischen Niveau seiner Zeit entsprechen und durch ein Gutachten bestätigt werden.
Fahrten mit dem roten 07-Kennzeichen sind beschränkt auf Probefahrten, Überführungsfahrten, Fahrten zu Oldtimertreffen
oder zu Werkstätten. Da jedoch zumindest in der wärmeren Jahreszeit an jedem Wochenende irgendwo ein Oldtimertreffen
stattfindet und unter der Woche oftmals kleinere Probefahrten unabwendbar sind, so darf man diese Vorschriften wohl auch
nicht ganz so eng auslegen.
Es sei angemerkt, ein Fahrtenbuch muss geführt werden, in dem alle Fahrten, einschließlich Probefahrten, festzuhalten sind.
Daraus ergibt sich auf der anderen Seite wiederum, dass diese Vorschriften von Liebhabern klassischer Fahrzeuge auch nicht zu
weit ausgelegt werden sollten.
Zulassung zum Straßenverkehr
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